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Sachverständiger - Versteigerer für Immobilien und Insolvenzgüter

 

VERMARKTUNG VON IMMOBILIEN

Vermarktung von Immobilien KVO

Wir vermarkten Ihre Immobilie. Sie profitieren von unserer Fachkompetenz aus der Sachverständigentätigkeit und der langjährigen Erfahrung aus Verkauf und Versteigerungen. Unser Ziel ist der bestmögliche Verkauf Ihrer Immobilie. Wir bieten Ihnen zusätzlich eine sachverständige Wertermittlung Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung des Neutralitätsgebotes. Gerne können Sie uns kontaktieren.

Wir vermarkten Gewerbe-Immobilien wie

  • Lager- und Logistikhallen
  • Geschäftsbüros
  • Industrieimmobilien
  • Geschäftshäuser
  • Sonderimmobilien
  • Gewerbegrundstücke

und Wohnimmobilien wie

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Doppelhaushälften
  • Reihenhäuser
  • Wohnungen

Zu unseren Auftraggebern zählen

  • Privatpersonen
  • Private Firmen und Unternehmen
  • Banken und Kreditinstitute
  • Steuerberater und Rechtsanwälte
  • Nachlass- und Insolvenzverwalter

Deshalb lohnt sich ein Makleralleinauftrag für alle Beteiligten:

Sie kommen zu dem Entschluss Ihre Immobilie zu verkaufen, doch stehen im gleichen Zuge vor zeitaufwändigen und kostenintensiven Herausforderungen. Als Immobilienmakler übernehmen wir die vollständige Abwicklung des Verkaufs Ihrer Immobilie. Somit können Sie bevorstehenden „Papierkram“, die Bewerbung Ihrer Immobilie auf dem Markt, Interessenten-Anfragen und Besichtigungen umgehen und die Aufgabe, bis hin zum abschließenden Verkauf, in engagierte und kompetente Hände geben.

Der Verkauf von Immobilien basiert zumeist auf einem Makleralleinauftrag. Dieser definiert das alleinige Recht des Immobilienmaklers eine Immobilie zu bewerben und zu verkaufen, ohne das Mitwirken weiterer Makler oder des Immobilieninhabers selbst. Geschieht dies doch, so kommt die Provisionspflicht zu tragen. Man empfindet bei diesem Satz oft, dass da etwas Negatives mitschwingt, doch der Verkäufer kann von einem Makleralleinauftrag nur profitieren. Als Immobilieninhaber hat man nur einen Ansprechpartner mit klaren Verantwortungen, der sich um die vollständige Abwicklung kümmert. Dies steigert infolgedessen zum einen das motivierte Handeln des Maklers, verhindert zum anderen aber auch ineffektive Überschneidungen in den Handlungsabläufen mehrerer beauftragter Makler.

Deshalb bevorzugen Immobilienmakler einen Alleinauftrag:

Als Immobilienmakler investiert man im Vorhinein viel Zeit und finanzielle Mittel in die Abwicklung. Es kommen administrative Tätigkeiten sowie die Bewerbung und Vermarktung der Immobilie und weitere Vorgänge auf den Makler zu. Erst nach erfolgreichem Kaufabschluss werden mit der Provisionszahlung die Vorleistungen beglichen. Wenn noch weitere Makler oder der Immobilieninhaber selbst in dem Vermarktungsprozess mitwirken und es möglicherweise zum Verkauf der Immobilie kommt, besteht für den Immobilienmakler das Risiko nach der ganzen Vermarktungsarbeit keine Provision zu bekommen. Aus diesem Grund möchten Immobilienmakler sich vorher gerne absichern, indem Sie einen Alleinauftrag aufstellen.

Nicht zuletzt kann es auch durch eine höhere Anzahl an Personen, die an dem Verkauf einer Immobilie beteiligt sind, zu einem unübersichtlichen Prozess kommen. Es besteht die Gefahr ungewollter Überschneidungen bei den Besichtigungen, Doppelungen im Zuge der Werbung in Anzeigeblättern und der Verwirrungen der Interessenten bezüglich der Ansprechpartner. Daher gilt es die Tendenz zu womöglich undurchsichtigen Verkaufsvorgängen zu umgehen und die Exklusivität zu bewahren.

Profitieren Sie als Immobilienbesitzer von dem Makleralleinauftrag und versprechen Sie sich den vollen Einsatz, mit allen fachlichen Kompetenzen und hohen Engagement, von dem Makler – oder in dem Fall „von uns“!

© KVO-Odenthal, Eifelstraße 16, 53757 St. Augustin (Hangelar)
Tel.: +49 (2241) 1272-60 | Fax: +49 (2241) 12726-26

Geschäftszeiten: Montag - Donnerstag: 8.00 - 17.00 Uhr, Freitags: 8.00 - 14.30 Uhr