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Sachverständiger - Versteigerer für Immobilien und Insolvenzgüter

 

VERKEHRSWERTGUTACHTEN FÜR IMMOBILIEN

Verkehrswertgutachten für Immobilien KVO

Wertgutachten sind Teil unserer Kernkompetenz. Als Sachverständiger für Immobilienwertermittlung für bebaute und unbebaute Grundstücke, bieten wir Ihnen die erforderliche Bewertung von Gewerbeimmobilien und Wohnimmobilien. Wir verfassen professionelle Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB. Darüber hinaus besitzen wir auch die Expertise über die Wertermittlung von Betriebs- und Geschäftsausstattungen. Unsere Auftraggeber schätzen unsere qualifizierte und fachkundige Arbeit.

     

Wir erstellen für Sie

  • Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
  • Kurzgutachten in Anlehnung an § 194 BauGB
  • Marktwertanalysen und Werteinschätzungen

Unser Bewertungs-Portfolio umfasst Gewerbeimmobilie wie

  • Lager- und Logistikhallen
  • Geschäftsbüros
  • Industrieimmobilien
  • Geschäftshäuser
  • Sonderimmobilien
  • Gewerbegrundstücke

und Wohnimmobilien wie

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Doppelhaushälften
  • Reihenhäuser
  • Wohnungen
  • Grundstücke

Ihre Vorteile und was uns auszeichnet:

  • Qualifizierte Fachberatung
  • Gutachten ist nicht gleich Gutachten => wir klären Sie auf!
  • Wir arbeiten nach deutschen Rechtsvorschriften
  • Wir kümmern uns auch um die Beschaffung fehlender Unterlagen und Dokumente
  • Neutrale und unabhängige Wertermittlung
  • Wir sind regional unabhängig tätig
  • Das Gutachten erläutern wir Ihnen nach Fertigstellung persönlich
  • Äußerst transparente und seriöse Bearbeitung Ihrer Beauftragung
  • Immobiliengutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Gutachten für Gewerbeimmobilien und Wohnimmobilien
  • Wertermittlung auch von mobilen Gütern, Anlagen, sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen
  • Wertermittlung auch von Rechten, Beschränkungen und Belastungen
  • Wir sind tätig für private und gewerbliche Auftraggeber, Banken, Steuerberater und Insolvenzverwalter
  • Sachverständiger für Immobilienwertermittlung (TÜV Rheinland)
  • Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB

Für jeden Anlass das richtige Gutachten. Wertermittlungsanlässe sind:

  • Gutachten beim An- oder Verkauf
  • Gutachten zur Übertragung von Vermögenswerten und Firmenübernahmen
  • Gutachten zur Performance Messung
  • Gutachten in Erbschaftsangelegenheiten
  • Gutachten bei Schenkungen
  • Gutachten bei Nachlassregelungen
  • Gutachten bei Rechtsstreitigkeiten
  • Gutachten für Banken
  • Gutachten in Scheidungsfällen
  • Gutachten in Vormundschaftssachen
  • Gutachten bei Zwangsversteigerungen
  • Gutachten zu steuerlichen Zwecken
  • Gutachten zur Berücksichtigung der Wertsteigerung durch Sanierung und Modernisierung
  • Informationszwecke

Wie ist der Verkehrswert nach § 194 BauGB definiert?

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Der Verkehrswert wird auch als Marktwert bezeichnet. Es ist letztlich der wahrscheinlichste Wert für ein bebautes oder unbebautes Grundstück.

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswertgutachten und Kurzgutachten?

Das Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB ist gegenüber einem Kurzgutachten deutlich umfangreicher. Dies spiegelt sich auch in den Kosten und Aufwand nieder. Bei den zuständigen Baubehörden sind umfangreiche Inhalte und Themen abzufragen, was bei einem Kurzgutachten in einem reduzierten Umfang und „Tiefe“ durchgeführt wird. Verkehrswertgutachten sind an Gesetze, Richtlinien und Standards gebunden. Kurzgutachten lediglich in Anlehnung an diese. Kurzgutachten haben keinen Bestand vor Gericht. Ein Verkehrswertgutachten umfasst leicht fünfzig und mehr Seiten, je nach Art und den Umständen des Wertermittlungsobjektes.

Wie ist der übliche Ablauf zur Erstellung eines Gutachtens?

  1. Der Potentieller Auftraggeber stellt telefonisch oder schriftlich eine Anfrage an den Gutachter.

  2. Der Gutachter bespricht sich telefonisch mit dem Auftraggeber. Der Gutachter informiert diesen über Möglichkeiten, Kosten und Termin. Art und Umfang des Gutachtens werden erläutert.

  3. Der Auftraggeber beauftragt den Gutachter.

  4. Der Gutachter erstellt den entsprechenden Vertrag zur Wertermittlung des Grundstückes.

  5. Der Gutachter sendet dem Auftraggeber eine Liste mit erforderlichen Unterlagen und Dokumenten und erläutert diese telefonisch.

  6. Der Auftraggeber prüft, welche Unterlagen vorliegen und welche er ggf. zu beschaffen hat.

  7. Ortstermin zur Objektbesichtigung wird abgestimmt.

  8. Der Gutachter beschafft parallel bereits weitere erforderliche Unterlagen und Dokumente.

  9. Ortstermin zur Sichtung und Aufnahme des Grundstücks bzw. Immobilie.

  10. Ausarbeitung des Verkehrswertgutachtens durch den Gutachter.

  11. Abstimmung eines Termins zur gemeinsamen Besprechung des Gutachtens.

  12. Besprechung des Gutachtens mit anschließender Übergabe an den Auftraggeber.

Warum ist ein Verkehrswertgutachten so wichtig?

  • Sie erhalten einen neutralen und fachkundig ermittelten Wert, unabhängig von sonstigen Spekulationen und Preisannahmen.
  • Der Verkehrswert basiert auf Gesetze, Richtlinien und Verordnungen.
  • Der Verkehrswert wird objektiv ermittelt, ist nachvollziehbar und begründet.
  • Ein Verkehrswertgutachten hat im Normalfall Bestand bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
  • Das Verkehrswertgutachten ist eine Basis für die Festlegung eines Verkaufspreises.
  • Es spiegelt den Wert zu einem Stichtag.
  • Basis bei Scheidungen, Erbschaftsauseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten.
  • Dient bei Übertragungen von Vermögenswerten und Firmenübernahmen.
  • Das Verkehrswertgutachten hinterlässt für Sie den Status Quo Ihres Grundstückes mit all den erforderlichen Unterlagen und Dokumenten.
  • Dient i.d.R. den Banken als Finanzierungsgrundlage.
  • Kann als Basis für Vermögens- und Finanzstrategien dienen.

Warum ist der „Wert“ so wichtig?

Der (ökonomische) Wert ist ein objektivierter, intersubjektiv nachprüfbarer Begriff, der sich aus dem funktionalen Zusammenhang zwischen Angebot und Nachfrage am Markt ergibt. Das heißt, er ist nicht subjektiv und daher als neutral anzusehen. Er verlangt daher nach objektiven Bewertungsverfahren, die wir Ihnen bieten können.

Wie hoch sind die Kosten eines Verkehrswertgutachtens oder Kurzgutachtens?

Die Kosten eines Gutachtens sind abhängig von mehreren Faktoren. Diese sind zumeist:

  • Art des gewünschten Gutachtens?
  • Art des Grundstücks bzw. Immobilie?
  • Gewerbeimmobilie oder Wohnimmobilie?
  • Welche Rechte, Beschränkungen oder Belastungen liegen auf dem Grundstück?
  • Sonstige Besonderheiten?
  • Wo liegt das Grundstück?
  • Welche Unterlagen und Dokumente liegen bereits vor?
  • Welche Dokumente sind darüber hinaus vom Gutachten zu beschaffen?
  • Gemischte Nutzung im Objekt?
  • Wert des bebauten oder unbebauten Grundstücks?
  • Eilbedürftigkeit?

Hieraus wird ersichtlich, dass eine pauschale Aussage zu den Kosten nicht möglich ist. Jede Wertermittlung ist spezifisch und abhängig vom Wertermittlungsobjekt.

Eine Werteinschätzung oder ein Kurzgutachten sind üblicherweise die günstigere Form eines Gutachtens. Jedoch auch nicht so umfangreich und damit nicht so fundiert wie ein Verkehrswertgutachten mit all seinen Vorteilen.

Das Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB ist demnach die deutlich umfangreichere Form.

Es ist daher sinnvoll, Einzelheiten im konkreten Fall zu besprechen.

Kontaktieren Sie uns gerne zu Ihrem persönlichen Fall!

Wie hoch sind die Kosten eines Verkehrswertgutachtens oder Kurzgutachtens?

Die Kosten eines Gutachtens sind abhängig von mehreren Faktoren. Diese sind zumeist:

  • Art des gewünschten Gutachtens?
  • Art des Grundstücks bzw. Immobilie?
  • Gewerbeimmobilie oder Wohnimmobilie?
  • Welche Rechte, Beschränkungen oder Belastungen liegen auf dem Grundstück?
  • Sonstige Besonderheiten?
  • Wo liegt das Grundstück?
  • Welche Unterlagen und Dokumente liegen bereits vor?
  • Welche Dokumente sind darüber hinaus vom Gutachten zu beschaffen?
  • Gemischte Nutzung im Objekt?
  • Wert des bebauten oder unbebauten Grundstücks?
  • Eilbedürftigkeit?

Hieraus wird ersichtlich, dass eine pauschale Aussage zu den Kosten nicht möglich ist. Jede Wertermittlung ist spezifisch und abhängig vom Wertermittlungsobjekt.

Eine Werteinschätzung oder ein Kurzgutachten sind üblicherweise die günstigere Form eines Gutachtens. Jedoch auch nicht so umfangreich und damit nicht so fundiert wie ein Verkehrswertgutachten mit all seinen Vorteilen.

Das Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB ist demnach die deutlich umfangreichere Form.

Es ist daher sinnvoll, Einzelheiten im konkreten Fall zu besprechen.

Kontaktieren Sie uns gerne zu Ihrem persönlichen Fall!

© KVO-Odenthal, Eifelstraße 16, 53757 St. Augustin (Hangelar)
Tel.: +49 (2241) 1272-60 | Fax: +49 (2241) 12726-26

Geschäftszeiten: Montag - Donnerstag: 8.00 - 17.00 Uhr, Freitags: 8.00 - 14.30 Uhr