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Sachverständiger - Versteigerer für Immobilien und Insolvenzgüter

Infos/News

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Häufig gestellte Fragen

Frage:
Wie kann ich Gegenstände oder z.B. Fahrzeuge kaufen?

Antwort:
Wir unterscheiden zwei Möglichkeiten des Erwerbes. 

1. die öffentliche Versteigerung oder Online-Versteigerung
2. den „freihändigen Verkauf“ 

Bei der öffentlichen Versteigerung erscheinen Sie am jeweiligen Versteigerungsort zum angegebenen Versteigerungstermin, welcher im Vorfeld über unsere Homepage mitgeteilt wird. Dort haben Sie in der Regel die Möglichkeit, unmittelbar vor der Versteigerung die zu versteigernden Position in Augenschein zu nehmen. Über die Bieternummer haben Sie dann die Möglichkeit, aktiv an der Versteigerung teilzunehmen.

Die Online-Versteigerung wird wie der Name sagt, online über unsere Homepage abgewickelt; ähnlich wie z.B. bei ebay. 

Der freihändige Verkauf erfolgt entweder aus unseren Lagerhallen heraus oder an dem Standort, wo der zu erwerbende Gegenstand/Posten steht.

Beispiel: Sie sehen in unserer Lagerhalle einen Gegenstand, welchen Sie gerne kaufen möchten. Sie haben nun die Möglichkeit ein schriftliches verbindliches Gebot abzugeben oder Sie können den Gegenstand auch direkt erwerben, sofern Einigkeit über den Preis besteht und kein höheres Gebot vorliegt. 

Frage: 
Wie kann ich auf eine Position bieten?

Antwort: 
Gebote sind schriftlich und verbindlich abzugeben. Ein Gebot beinhaltet den Gegenstand, auf den Sie bieten möchten, eindeutige Angaben zum Bieter wie Name/Firma, eindeutige Preisangabe (Netto + Umsatzsteuer oder Netto zuzüglich Verwertungsgebühr zuzüglich Umsatzsteuer oder Brutto), sowie Rechnungsanschrift und Unterschrift und ggf. Firmenstempel. Das Gebot können Sie per Fax senden oder auf dem Postweg. Sie können bereits ein Gebot abgeben, auch wenn uns noch keine Freigabe zur Verwertung vorliegt. 

Frage: 
Wie setzt sich der Preis eines Gegenstandes zusammen? 

Antwort: 
Der Preis setzt sich zusammen aus: 

Nettowert zuzüglich 15% Verwertungsgebühr und die Umsatzsteuer auf den Nettowert und den 15% Verwertungsgebühren (sofern nichts anderes im Vorfeld definiert wurde). 

Frage: 
Wie und wann muss ich bezahlen? 

Antwort: 
Sie haben in der Regel die Möglichkeit in Bar bei Abholung zu zahlen oder den Rechnungsbetrag auf eines unserer Geschäftskonten vor Abholung zu überweisen. Die Herausgabe der Ware erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.


Wir hoffen, wir konnten Ihnen die wichtigsten Fragen beantworten. Sollte dem nicht so sein, treten Sie doch unverbindlich und bequem mit uns in Kontakt.

 

© KVO-Odenthal, Eifelstraße 16, 53757 St. Augustin (Hangelar)
Tel.: +49 (2241) 1272-60 | Fax: +49 (2241) 12726-26

Geschäftszeiten: Montag - Donnerstag: 8.00 - 17.00 Uhr, Freitags: 8.00 - 14.30 Uhr