Immobilien
Verkehrswertgutachten für Immobilien
Wertgutachten sind Teil unserer Kernkompetenz. Als Sachverständiger für Immobilienwertermittlung für bebaute und unbebaute Grundstücke, bieten wir Ihnen die erforderliche Bewertung von Gewerbeimmobilien und Wohnimmobilien. Wir verfassen professionelle Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB. Darüber hinaus besitzen wir auch die Expertise über die Wertermittlung von Betriebs- und Geschäftsausstattungen. Unsere Auftraggeber schätzen unsere qualifizierte und fachkundige Arbeit.
Wir erstellen für Sie:
- Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
- Kurzgutachten in Anlehnung an § 194 BauGB
- Marktwertanalysen und Werteinschätzungen





Ihre Vorteile und was uns auszeichnet:
- Qualifizierte Fachberatung
- Gutachten ist nicht gleich Gutachten => wir klären Sie auf!
- Wir arbeiten nach deutschen Rechtsvorschriften
- Wir kümmern uns auch um die Beschaffung fehlender Unterlagen und Dokumente
- Neutrale und unabhängige Wertermittlung
- Wir sind regional unabhängig tätig
- Das Gutachten erläutern wir Ihnen nach Fertigstellung persönlich
- Äußerst transparente und seriöse Bearbeitung Ihrer Beauftragung
- Immobiliengutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke
- Gutachten für Gewerbeimmobilien und Wohnimmobilien
- Wertermittlung auch von mobilen Gütern, Anlagen, sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen
- Wertermittlung auch von Rechten, Beschränkungen und Belastungen
- Wir sind tätig für private und gewerbliche Auftraggeber, Banken, Steuerberater und Insolvenzverwalter
- Sachverständiger für Immobilienwertermittlung (TÜV Rheinland)
- Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB
Für jeden Anlass das richtige Gutachten:
- Gutachten beim An- oder Verkauf
- Gutachten zur Übertragung von Vermögenswerten und Firmenübernahmen
- Gutachten zur Performance Messung
- Gutachten in Erbschaftsangelegenheiten
- Gutachten bei Schenkungen
- Gutachten bei Nachlassregelungen
- Gutachten bei Rechtsstreitigkeiten
- Gutachten für Banken
- Gutachten in Scheidungsfällen
- Gutachten in Vormundschaftssachen
- Gutachten bei Zwangsversteigerungen
- Gutachten zu steuerlichen Zwecken
- Gutachten zur Berücksichtigung der Wertsteigerung durch Sanierung und Modernisierung
- Informationszwecke

Unser Portfolio umfasst Gewerbeimmobilie wie:
- Lager- und Logistikhallen
- Geschäftsbüros
- Industrieimmobilien
- Geschäftshäuser
- Sonderimmobilien
- Gewerbegrundstücke

und Wohnimmobilien wie:
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Doppelhaushälften
- Reihenhäuser
- Wohnungen
- Grundstücke
Vermarktung von Immobilien
Wir vermarkten Ihre Immobilie. Sie profitieren von unserer Fachkompetenz aus der Sachverständigentätigkeit und der langjährigen Erfahrung aus Verkauf und Versteigerungen. Unser Ziel ist der bestmögliche Verkauf Ihrer Immobilie. Wir bieten Ihnen zusätzlich eine sachverständige Wertermittlung Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung des Neutralitätsgebotes. Gerne können Sie uns kontaktieren.



Wir vermarkten Gewerbeimmobilien wie
- Lager- und Logistikhallen
- Geschäftsbüros
- Industrieimmobilien
- Geschäftshäuser
- Sonderimmobilien
- Gewerbegrundstücke
und Wohnimmobilien wie
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Doppelhaushälften
- Reihenhäuser
- Wohnungen
Zu unseren Auftraggebern zählen
- Privatpersonen
- Private Firmen und Unternehmen
- Banken und Kreditinstitute
- Steuerberater und Rechtsanwälte
- Nachlass- und Insolvenzverwalter
Deshalb lohnt sich ein Makleralleinauftrag für alle Beteiligten:
Sie kommen zu dem Entschluss Ihre Immobilie zu verkaufen, doch stehen im gleichen Zuge vor zeitaufwändigen und kostenintensiven Herausforderungen. Als Immobilienmakler übernehmen wir die vollständige Abwicklung des Verkaufs Ihrer Immobilie. Somit können Sie bevorstehenden „Papierkram“, die Bewerbung Ihrer Immobilie auf dem Markt, Interessenten-Anfragen und Besichtigungen umgehen und die Aufgabe, bis hin zum abschließenden Verkauf, in engagierte und kompetente Hände geben.
Der Verkauf von Immobilien basiert zumeist auf einem Makleralleinauftrag. Dieser definiert das alleinige Recht des Immobilienmaklers eine Immobilie zu bewerben und zu verkaufen, ohne das Mitwirken weiterer Makler oder des Immobilieninhabers selbst. Geschieht dies doch, so kommt die Provisionspflicht zu tragen. Man empfindet bei diesem Satz oft, dass da etwas Negatives mitschwingt, doch der Verkäufer kann von einem Makleralleinauftrag nur profitieren. Als Immobilieninhaber hat man nur einen Ansprechpartner mit klaren Verantwortungen, der sich um die vollständige Abwicklung kümmert. Dies steigert infolgedessen zum einen das motivierte Handeln des Maklers, verhindert zum anderen aber auch ineffektive Überschneidungen in den Handlungsabläufen mehrerer beauftragter Makler.
Deshalb bevorzugen Immobilienmakler einen Alleinauftrag:
Als Immobilienmakler investiert man im Vorhinein viel Zeit und finanzielle Mittel in die Abwicklung. Es kommen administrative Tätigkeiten sowie die Bewerbung und Vermarktung der Immobilie und weitere Vorgänge auf den Makler zu. Erst nach erfolgreichem Kaufabschluss werden mit der Provisionszahlung die Vorleistungen beglichen. Wenn noch weitere Makler oder der Immobilieninhaber selbst in dem Vermarktungsprozess mitwirken und es möglicherweise zum Verkauf der Immobilie kommt, besteht für den Immobilienmakler das Risiko nach der ganzen Vermarktungsarbeit keine Provision zu bekommen. Aus diesem Grund möchten Immobilienmakler sich vorher gerne absichern, indem Sie einen Alleinauftrag aufstellen.
Nicht zuletzt kann es auch durch eine höhere Anzahl an Personen, die an dem Verkauf einer Immobilie beteiligt sind, zu einem unübersichtlichen Prozess kommen. Es besteht die Gefahr ungewollter Überschneidungen bei den Besichtigungen, Doppelungen im Zuge der Werbung in Anzeigeblättern und der Verwirrungen der Interessenten bezüglich der Ansprechpartner. Daher gilt es die Tendenz zu womöglich undurchsichtigen Verkaufsvorgängen zu umgehen und die Exklusivität zu bewahren.
Profitieren Sie als Immobilienbesitzer von dem Makleralleinauftrag und versprechen Sie sich den vollen Einsatz, mit allen fachlichen Kompetenzen und hohen Engagement, von dem Makler – oder in dem Fall „von uns“!

